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2022-12-02 17:29:26 By : Mr. Morgan MO

Information von Käufern und Mietern von Immobilien zu natürlichen und technologischen Risiken (IAL)Das Umweltgesetz legt ein Recht auf Information des Käufers oder Mieters (IAL) einer bebauten oder unbebauten Immobilie in Bezug auf die Hauptrisiken und Risiken der Bodenverschmutzung fest, denen diese Immobilie ausgesetzt ist (Artikel L. 125-5, L 125-6 und L. 125-7).Die Erstellung der Informationsdokumente liegt in der Verantwortung des Eigentümers oder des Vermieters, sie müssen weniger als 6 Monate alt sein und die Dokumente müssen von beiden Parteien genehmigt und dem Kauf- oder Mietvertrag beigefügt werden.Jeder Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie, ob gebaut oder nicht, muss dem Kauf- oder Mietvertrag Folgendes beifügen:Dieses Formular trat am 3. August 2018 in Kraft, einen Tag nach der Veröffentlichung des Dekrets vom 13. Juli 2018 im Amtsblatt zur Änderung des Dekrets vom 13. Oktober 2005 zur Festlegung des Formblatts für die Staatsgründung von natürlichen und technologischen Risiken.Dieser Erlass ändert das vorherige Modell für Berichte über natürliche und technologische Risiken (ESRIS) durch Hinzufügen eines Abschnitts, der sich auf das Vorhandensein des betreffenden Grundstücks in einer potenziellen Radonzone der Stufe 3 bezieht.Im Bas-Rhin behält die Präfekturverordnung vom 3. Februar 2006 in der geänderten Fassung (siehe Kasten rechts auf der Seite) die Verpflichtung zur Einhaltung der Formalität der Information in allen Gemeinden aufgrund der Einstufung aller Departements bei Erdbebenzone 2 (gering) oder 3 (mittel).Anhang 1 des Präfekturerlasses nennt die Gemeinden, für die der Staat einen Plan zur Verhütung von Naturgefahren (PPRn), insbesondere für die Gefahr von Überschwemmungen (PPRi oder ähnliches) oder einen Plan zur Verhütung des Bergbaus (PPRm) oder sogar technologisch, vorgeschrieben oder genehmigt hat (PPRt)-Risiken sowie die Einstufung von Gemeinden in eine seismische Zone (2 oder 3), Bodeninformationssektoren (SIS) und Gebiete mit Radonpotenzial .Anhang 2 des Präfekturdekrets listet die Anerkennungen des Naturkatastrophenzustands für jede Gemeinde auf.Hinweis: Die Karten und Pläne ermöglichen es, die Immobilie in Bezug auf jedes Risiko zu lokalisieren.Die Liegenschaft kann durchaus in einer vorsorgeplanpflichtigen Gemeinde liegen, ohne selbst Risiken ausgesetzt zu sein.Fügen Sie sie in jedem Fall dem Risikoberichtsformular bei, um die Situation der Immobilie in Bezug auf den Umfang eines Präventionsplans aufzuzeigen.Erstellen Sie auf einfachem Papier eine eidesstattliche Erklärung über das Fehlen oder den Status von Ansprüchen, die Gegenstand einer Entschädigung im Rahmen der Anerkennung des Katastrophenzustands für das betreffende Eigentum waren.Zur Information wurde für jede Gemeinde des Departements eine Liste der Naturkatastrophenverordnungen erstellt (wählen Sie die betreffende Gemeinde aus dem Dropdown-Menü unten aus).